Waltersdorfer Kretscham

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Förderverein

Beitragsordnung
des „Fördervereins Waltersdorfer Kretscham“ e.V.



§ 1 Beiträge/Gebühren/Arbeitsstunden

Die Beiträge sind für ein Kalenderjahr zu entrichten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Personen 12,00  €/Jahr.
Der Mindestbeitrag für fördernde Mitglieder und juristische Personen beträgt 32,00  €/Jahr.
Ehrenmitglieder sind von der Zahlung befreit.
In besonderen Härtefällen kann auf Antrag an den Vorstand eine den besonderen Umständen Rechnung tragende Lösung getroffen werden. Die Genehmigung wird für das Kalenderjahr erteilt.
Aufnahmegebühr:    5,00 €
Handwerker, die vor der Aufnahme in den Verein unentgeltliche Arbeitsleistungen erbracht haben, sind bei Aufnahme von der Entrichtung der Aufnahmegebühr befreit.
Im Kalenderjahr hat jedes Mitglied (außer Fördermitglieder) 10 Arbeitsstunden zu leisten.
Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden 2,00  €/Std in Rechnung gestellt.
Jedes Mitglied hat den Nachweis über geleistete Arbeitsstunden selbst zu erbringen.
Wer mindestens 30 Arbeitsstunden im Jahr leistet, braucht keinen Jahresbeitrag bezahlen.

§ 2 Zahlungsfristen

Die Mitgliedsbeiträge sind in einer Summe bis zum 28. Februar eines jeden Jahres zu entrichten. Eine gesonderte Aufforderung dazu erfolgt nicht.
Die Befreiung von der Beitragszahlung gem. § 1 erfolgt erst im nachhinein und ist für das Folgejahr gültig. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt jährlich.
Neue Mitglieder entrichten den Mitgliedsbeitrag bis zum Ende des Beitrittsjahres anteilmäßig. Dieser ist spätestens drei Wochen nach Aufnahme zu zahlen.
Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird eine Rechnung zugesandt.

§ 3 Zahlungsart

Zahlungen sind auf das Bankkonto des „Fördervereines Waltersdorfer Kretscham e.V“. zu
leisten.

Bankverbindung:       Sparkasse Oberlausitz/Niederschlesien
Kontonummer           3 000 084 958
Bankleitzahl              850 501 00

Überweisungen sind unter Angabe des Namens zu tätigen.

§ 4 Inkrafttreten

Die Änderung der Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung des „Fördervereins Waltersdorfer Kretscham“ am 09.12.2005 beschlossen.
Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Vorsitzender/de des Fördervereins Niederkretscham Waltersdorf

OT Waltersdorf, den 04.01.2006  

Im Original gezeichnet.

 
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